14) Bedingungen für nicht beauftragte Reparaturen und den Umgang mit eingesandten Geräten
(Accusysteme Transwatt GmbH – Repaircenter für Victron Energy)
- Nach Eingang des Geräts bei der Accusysteme Transwatt GmbH wird auf Wunsch des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist unverbindlich und stellt kein verbindliches Angebot auf Durchführung einer Reparatur dar.
- Erfolgt innerhalb von sechs Wochen nach Übermittlung des Kostenvoranschlags keine Rückmeldung des Kunden (z. B. Annahme, Ablehnung oder Rücksendeaufforderung), gilt der Reparaturauftrag als nicht erteilt.
- In diesem Fall wird das eingesandte Gerät für weitere vier Wochen auf Kosten und Gefahr des Kunden verwahrt. Nach Ablauf dieser Frist ist die Accusysteme Transwatt GmbH berechtigt, das Gerät nach eigenem Ermessen fachgerecht zu entsorgen oder zu verwerten.
- Etwaige Aufwendungen für die Entsorgung gehen zu Lasten des Kunden. Eine Haftung für Geräte, die nach Ablauf der Verwahrungsfrist entsorgt wurden, ist ausgeschlossen.
- Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend, wenn der Kunde die Reparatur ausdrücklich ablehnt, den Rückversand nicht veranlasst oder auf sonstige Aufforderungen nicht reagiert.
- Die Accusysteme Transwatt GmbH handelt in diesen Fällen nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 631 ff., 688 ff. BGB sowie § 373 HGB.
- Zur Vermeidung unnötiger Kosten und Entsorgungen wird der Kunde vor Ablauf der Fristen nach Möglichkeit einmalig per E-Mail oder schriftlich auf die bevorstehende Entsorgung hingewiesen.
Stand: 21.11.2025